Der richtige Weg Konsolidierungskommunen zu unterstützen

26.07.2018

Zu der geplanten Neuregelung der Konsolidierungshilfen für Kommunen ab 2019 erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU (KPV), Ole-Christopher Plambeck:

„Die Erhaltung und Stärkung der Finanzautonomie der Kommunen im Land ist jeher Ziel der KPV. Nur durch eine auskömmliche Finanzierung können die Kommunen ihren Aufgaben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung gerecht werden. Viele Kommunen, die Empfänger von Konsolidierungshilfen sind, konnten durch eine strikte Haushaltsführung und durch Unterstützung des Landes ihre Finanzautonomie zurückbekommen. Dadurch kann der Empfängerkreis stark reduziert werden.
Es ist richtig, dass das Land nun mit der vorgeschlagenen Neuregelung seine Kraft auf die wenigen verbliebenen Kommunen verwendet und sich vor allem auf die kreisfreien Städte mit ihren noch sehr hohen finanziellen Altlasten konzentrieren will.
Wichtig ist aber auch, dass weitere Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum, ebenfalls in gleicher Höhe Unterstützung durch Fehlbetragszuweisungen bekommen werden. Im letztem Jahr erhielten noch knapp 40 der 1102 kreisangehörigen Gemeinden Fehlbetragszuweisungen vom Land. Das Land stellt für Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen für 2019 bis 2023 insgesamt 90 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.“