Die Grundsteuerreform muss sofort angepackt werden!

10.04.2018

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein, Ole Plambeck, MdL:

Die Grundsteuerreform muss sofort angepackt werden!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen (10.04.2018) Urteil die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern für Verfassungswidrig erklärt. Das Gericht sieht keine ausreichende Rechtfertigung am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zur Bewertung des Grundvermögens festzuhalten und hat den Gesetzgeber aufgefordert bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen. Die verfassungswidrigen Regelungen dürfen bis spätestens Ende 2024 angewendet werden. „Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber umgehend handeln muss“, so Ole Plambeck MdL, Vorsitzender der CDU-Kommunalpolitiker. „Die Grundsteuer ist nicht nur einer der wichtigsten, sondern auch die sicherste und planbarste Einnahmequelle für unsere Kommunen. Rund 440 Mio. Euro nehmen die Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Grundsteuer ein“, so Plambeck weiter.

Daher fordert Plambeck ein sofortiges Handeln, um eine Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. „ Die Kommunen müssen Planungssicherheit bekommen. Eine Neuregelung muss beinhalten, dass die Grundsteuer mit relativ geringem Aufwand ermittelt werden kann. Es sollte auf bereits bestehende bzw. automatisch generierte Daten zurückgriffen werden, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Die Grundsteuer könnte als kommunale Steuer auch landesspezifisch ausgestaltet werden. Wichtig ist, dass die Kommunen weiterhin im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den Hebesatz selbst bestimmen können und dass die Neugestaltung aufkommensneutral ausgestaltet wird“, so Plambeck abschließend.