Landesförderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser

21.06.2018

„In vielen Kommunen im Land hat sich bei den Feuerwehrgerätehäusern in den letzten Jahren ein massiver Investitionsstau angehäuft. Viele haben nicht mehr den aktuellen notwendigen Standard. Auch die Unfallkasse moniert hier und da einen Mangel.
Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr ist für uns als KPV sehr wichtig. Unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sollen mit intakten und standardgemäßen Feuerwehrgerätehäusern arbeiten können.
Mit dem Haushalt 2018 stellt das Land erstmals aus Bundesmitteln und aus dem Kommunalen Finanzausgleich Fördergelder in Höhe von insgesamt 11 Millionen Euro dafür bereit. Fünf Millionen davon stammen aus den Restmitteln von den Kommunen, jetzt fließt davon ein wesentlicher Teil gemäß Wunsch der kommunalen Landesverbände in die Feuerwehrgerätehäuser.
Träger des abwehrendenden Brandschutzes und der technischen Hilfe bzw. Gemeinden, Ämter und Zweckverbände können ab sofort eine Förderung für den Neubau, die Erweiterung, den Aus- und den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrgerätehaus beantragen.
Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Sie müssen fachlich notwendig und wirtschaftlich sein. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent bereitzustellen. Die Mindestförderung liegt bei 15.000 Euro und die Höchstförderung liegt bei 300.000 Euro. Die Antragsfrist für Maßnahmen für das Jahr 2019 endet am 14. September 2018 und die Antragsfrist für 2020 am 13. September 2019.
Mit dieser Förderung werden die Kommunen und die Feuerwehren im Land bestmöglich unterstützen.“