Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften

25.10.2022

Liebe Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker,

unsere Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat in der letzten Woche den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erläutert. Ich möchte Ihnen diese Änderungen für unsere Kommunen kurz näherbringen.

Bei den Änderungen geht es um zwei Punkte:

1) Bürgerbeteiligung in den Kommunen

Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung. Insbesondere Beschlüsse, die mit breiter Mehrheit vor Ort beschlossen worden sind, werden nicht mehr Gegenstand von Bürgerbegehren werden können. Das betrifft z.B. Bauleitplanungen, deren Aufstellungsbeschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit in der Kommunalvertretung getragen werden. Das beschleunigt die Vorhaben vor Ort.

Zusätzlich werden die Quoren angehoben und eine Frist für Bürgerbegehren von drei Monaten eingeführt, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretungen wenden.

Bei diesem Vorhaben steht das Land Schleswig-Holstein nicht allein, sondern ist auf der Linie der Mehrheit der anderen Bundesländer, die Bürgerbeteiligung ähnlich ausgestaltet haben.

 

2) Fraktionsstärke in Gemeinden, Städten und Kreisen ab 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Diese großen Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, die Mindestgröße der Fraktionen von zwei auf drei anzuheben. Damit kommt das Land einer Forderung der Kommunen nach, die dieses schon seit Langem fordern. Auslöser war insbesondere der Unmut darüber, dass sich die Sitzungen in den Kommunalvertretungen durch Anträge und Redebeiträge so sehr in die Länge zogen, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger dieses für eine große Belastung ihrer Freizeit angesehen haben.

Mit beiden Vorhaben stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und beschleunigen die Entscheidungsfindung.

Falls sich dazu Fragen ergeben sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.